Rechtsberatung aus Berlin
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1-tägiges Intensivseminar mit Martin Schirmbacher in Hamburg und München
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Im Falle einer Berufung von mehreren betrieblichen Datenschutzbeauftragten durch eine Stelle, die der Bestellpflicht nach § 4 f Abs. 1 BGB unterliegt, erwerben alle bestellten Personen den Sonderkündigungsschutz.
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Kurzbeitrag zum Beschluss des Kammergerichts vom 11.10.2017 – Az.: 5 W 221/17
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Webinar am 2. März mit Nils Waldeck und Martin Schirmbacher
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Die EU-Kommission legte am 31.10.2017 eine überarbeitete Fassung des RL-Vorschlags über bestimmte vertragsrechtliche Aspekte des Warenhandels ( COM(2017) 637 final ) vor.
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Im Dezember 2016 wies das EUIPO die Markenanmeldung zurück, da das angemeldete Wortzeichen gegen die öffentliche Ordnung und die guten Sitten verstoße. Diese Entscheidung wurde nun durch das EuG bestätigt.
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BGH weist Nichtzulassungsbeschwerde gegen Entscheidung des OLG Düsseldorf zurück
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Im Falle einer Berufung von mehreren betrieblichen Datenschutzbeauftragten durch eine Stelle, die der Bestellpflicht nach § 4 f Abs. 1 BGB unterliegt, erwerben alle bestellten Personen den Sonderkündigungsschutz.
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